keine Auszahlung des gesamten FSR Budget als Vorkasse

Merkmale

Das Budget des FSR wird nicht als Vorkasse auf ein FSR oder ein privates Bankkonto zu Beginn des Haushaltsjahres ausgezahlt. Es finden immer unterjährige Abrechnungen über StuFiS statt.

Variante 1: Der FSR kann keine Restbeträge aus dem Vorjahr mitnehmen.

Variante 2: Der FSR kann Restguthaben aus dem Vorjahr mit in das neue Haushaltsjahr übernehmen. Ihm ist ein virtuelles Konto zugeordnet.

Haushaltsplan

  • MUSS
    • FSR besitzt mindestens einen Ausgabe-HHT im StuRa HHP z.B. "A.FSRWM.1 Bürobedarf FSR WM" und "A.FSRWM.2 Erstitüten FSR WM" oder einfach nur "A.FSR WM Ausgaben FSRWM"
  • KANN (siehe Variante 2)
    • Im StuRa Haushalt ist eine Mittelzuweisung vorgesehen. HHT können z.B. sein "A.FSRWM Mittelzuweisung FSR WM"
    • FSR besitzt für die Rücklagen einen Einnahme-HHT im StuRa HHP z.B. "E.FSRWM.1 Rücklagen FSR WM"

Auszahlung

  • MUSS
    • Unterjährig auf Basis eingereichter Abrechnungen
  • KANN
    • -

Konto

  • mehr Infos zu virtuellen und Transferkonten gibt es hier
  • MUSS
    • Auszahlung von einem StuRa Konto oder der Kasse
  • KANN (siehe Variante 2)
    • virtuelles Konto für den FSR

Variante 1: Keine Mitnahme von Restbudget

Der Fachschaftsrat kann ausschließlich die im Haushaltsplan vorgesehenen Haushaltstitel ausschöpfen und kann auf keine Mittel aus dem Vorjahr zurückgreifen.

Wie gewohnt werden Projekte angelegt, genehmigt, dazu Abrechnungen angelegt, genehmigt und gebucht. Einnahmen und Ausgaben werden über das StuRa Konto beglichen.

Der aktuelle Stand der Auslastung des zugewiesenen Budgets ist im Haushaltsplan einsehbar.

Variante 2: Mitnahme von Restbudgets aus dem Vorjahr

Der Fachschaftsrat kann ausschließlich die im Haushaltsplan vorgesehenen Haushaltstitel ausschöpfen, erhält aber insgesamt mehr Mittel, da Restbudgets aus dem Vorjahr übernommen werden.

Wie gewohnt werden für Einnahmen und Ausgaben des FSR Projekte angelegt, genehmigt, dazu Abrechnungen angelegt, genehmigt und gebucht. Sie werden über das StuRa Konto beglichen.

Für Mittelzuweisungen und Rücklagen gilt:

  1. Projekt anlegen: Entweder für jeden FSR ein eigenes Projekt oder ein gesamtes Projekt "Mittelzuweisung"
  2. Projektposten:
    • Ausgabeposten (Quelle für die Zuweisung): Aus einem Haushaltstitel werden die Mittelzuweisungen/Rücklagen gespeist. Dies kann über den Semesterbeitrags-Einnahmetitel oder explizite Mittelzuweisungs-Ausgabetitel passieren.
    • Einnahmeposten: Die Mittelzuweisungen/Rücklagen müssen dem FSR innerhalb des Hauhsaltplanes gutgeschrieben werden. Dafür eigenen sich Einnahmetitel des FSR, die Mittelzuweisungen/Rücklagen gewidmet sind.
  3. Beleg für die Auszahlung anlegen: Abrechnung mit Informationen FSR oder StuRa, kurzen Eigenbeleg anlegen. Der Beleg muss die Mittelzuweisung/Rücklagen enthalten je einmal mit dem Ausgabe- und dem Einnahmeposten enthalten. Die Summe des Beleges sollte 0 EUR ergeben.

Beispiel 1: Beleg für Rücklagen

Ausgabeposten mit HHT "A.FSRWM Mittelzuweisung FSR WM" in Höhe von 100 EUR

Einnahmeposten mit HHT "E.FSRWM.1 Rücklagen FSR WM" in Höhe von 100 EUR

Beispiel 2: Beleg für Mittelzuweisung

Ausgabeposten mit HHT "E.1 Semesterbeiträge" in Höhe von 200 EUR

Einnahmeposten mit HHT "E.FSRWM.1 Mittelzuweisung FSR WM" in Höhe von 200 EUR

  1. "Auszahlung" vornehmen: Im wesentlichen handelt es sich eine Umbuchung, welche im virtuellen Konto mit 0 EUR angelegt wird.
  2. Buchung des Belegs